
Herzlich willkommen
bei der Kreishandwerkerschaft Bautzen
Mitteilung zur Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es laufend neue aktuelle Veröffentlichungen und regionale Regelungen. Einige wichtige Dokumente finden Sie hier:
Hier können Sie eine Liste herunterladen mit Ansprechpartnern zum Umgang mit der Corona-Pandemie.
Weitere Dokumente:
Sächs. Corona-Schutz-VO 05.11.2021
Sächs. Corona NotVO 19.11.2021
Corona Infektionsschutzgesetz 23.11.2021
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Arbeitsschutzstandard für Kosmerikstudios von 08.05.2020
Entschädigung Kinderbetreuung Eltern
Entschädigung Kinderbetreuung Selbstständige
Infektionsschutzgesetz: Antrag auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen (Quarantäne)
Infektionsschutzgesetz: Antrag auf Entschädigung für Selbstständige (Quarantäne)
Kurzarbeitergeld: Anzeige über Arbeitsausfall
Vorübergehende Teilschließung der Grenzübergänge zu Tschechien
Weitere aktuelle Informationen bezüglich Corona finden Sie bei der Handwerkskammer Dresden.
Ferien- und Aushilfsjobs für Schüler
Informationen zu Ferien- und Aushilfsjobs für Arbeitgeber und Schüler finden Sie in diesem Flyer: Ferien- und Aushilfsjobs
Außerdem können Sie sich auch über die Handwerkskammer Dresden über folgenden Link erkundigen: HWK Dresden
Wir verstehen uns als „Rathaus der Handwerker“. Nach dem „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“, § 87, hat eine Kreishandwerkerschaft folgende Aufgaben:
- Die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen.
- Die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
- Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen.
- Die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen.
- Die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen.
- Die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.
Die Kreishandwerkerschaft Bautzen ist:
- Dienstleister für die ca. 620 Mitgliedsbetriebe unserer 13 Innungen
- Partner des gesamten Handwerks im Landkreis Bautzen mit ca. 5.000 eingetragenen Betrieben. Sie wird insbesondere für die Arbeitgeber tätig
Wir sind Ihr Ansprechpartner zum örtlichen Handwerk – wenden Sie sich mit Ihren Fragen an uns!